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Obacht – Zwerg im Gleis der SOB

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Entlang von Bahnstrecken steuert das Lokpersonal die Züge sicher und konzentriert von Ort zu Ort. Während ihrer Fahrt achten Lokführerinnen und Lokführer auf Signale, den Fahrplan, das Wetter und auf unvorhersehbare Ereignisse. Und davon können sie so manche Geschichte erzählen.

Vor langer Zeit ereignete sich an einem Schweizer Bahnhof ein unglücklicher Vorfall: Ein junger Lokführer übersah beim Rangieren im Bahnhof ein Haltesignal, bremste zu spät und rammte einen Bahnwagen, der auf dem gleichen Gleis abgestellt war. Glücklicherweise gab es am Rollmaterial nur wenige Beulen.

Der junge Lokführer wurde mit kleinen Blessuren zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Als die Ehefrau zu dem verunfallten Lokführer eilte, nahm sie der Chefarzt beiseite und erklärte ihr, dass ihr Gatte zwar wohlauf sei, man aber mit einer bleibenden geistigen Beeinträchtigung zu rechnen habe. Immer und immer wieder schildere der Lokführer den Ärzten, dass er vor dem Aufprall einen Zwerg überfahren habe, und es so zu der Kollision mit dem Bahnwagen gekommen sei. Alle Beschwichtigungen des Pflegepersonals, dass Zwerge Märchenfiguren seien, es sie in Wirklichkeit nicht gebe, man sie deshalb auch nicht überfahren könne, nützten nichts. Doch der Lokführer wurde schnell wieder gesund, erfreute sich nach seinem Unfall bester geistiger und körperlicher Gesundheit und steuerte bis zu seiner Pensionierung unfallfrei und sicher seine Züge über die Gleise. Und der überfahrene Zwerg? Gab es den wirklich?

Kleines Signal mit grosser Aufgabe

Mit ihrer Form und ihrer Position knapp über dem Boden erinnern sie an Zwerge. Diese Lichtsignale, die in erster Linie Rangierbewegungen regeln, stehen in den Gleisanlagen normalerweise in Fahrrichtung links vom Gleis vor einer oder mehreren Weichen und sind höchstens kniehoch. Das einfache Signal bestätigt dem Lokpersonal eine Freigabe oder ein Fahrverbot in das angesteuerte Gleis.

Es gibt zwei Arten, wie Eisenbahnfahrzeuge mit Lichtsignalen geführt werden: Zum einen gibt es Zugfahrten, die sich nach einem festgelegten Fahrplan von Bahnhof zu Bahnhof bewegen. Für diese gelten die farbigen Zugsignale, montiert auf drei bis vier Metern Höhe ab Boden, die mit ihren Symbolen den Geschwindigkeitsbereich bis 160 Kilometer pro Stunde regeln. Zum anderen gibt es Rangierfahrten: Diese finden nur innerhalb des Bahnhofs mit höchstens 40 Kilometern pro Stunde statt und werden in Absprache mit der zuständigen Betriebszentrale geregelt. Bei Rangierfahrten leuchten die oberen Zugsignale rot und werden für das Manövrieren nicht verwendet. In Gleisen, in denen regelmässig rangiert wird, ist daher eine Ergänzung der Sicherungsanlage mit Zwergsignalen zweckmässig.

Auszug aus den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften R 300.2

Zwerge, die hoch hinaus wollen

Trotz ihres Alters von mittlerweile über 65 Jahren gehen die Zwergsignale noch nicht so bald in Rente. Auf den Abschnitten mit Führerstand-Signalisierung – zum Beispiel für den Treno Gottardo zwischen Sisikon und Altdorf sowie zwischen Biasca und Castione-Arbedo – steht sogar ihre Verwandtschaft: Ihre Grossneffen aus der Millennial-Generation heissen «ETCS-Rangiersignale», leuchten in gleicher Form blau und werden im Bahnjargon deshalb «Schlümpfe» genannt.

Sie tradieren die bereits vor 1900 gebräuchliche Signalfarbe Blau für Rangierfahrten in die Zukunft. Das Jahrhundert ist zwar bisweilen die Standardzeitgrösse der Eisenbahn, aber sie bewegt sich nicht im Reich der Märchen. Schneewittchen suchen wir deshalb entlang der Gleise vergebens, auch wenn wir schon längst am siebten Zwerg vorbeigefahren sind. Apropos Schnee: In einzelnen Bahnhöfen auf höheren Lagen sind die Zwergsignale wohlweislich ganzjährig darauf vorbereitet, nicht hoffnungslos in der weissen Pracht zu versinken. So stehen etwa in Biberbrugg auf der Linie des Voralpen-Express die Zwergsignale erhöht auf Sockeln.

Kleines Signal mit grosser Bedeutung

Wie im Märchen auch, sind die Zwerge bei der Bahn bisweilen eigenartig: Sie verstecken sich, bedingt durch eine komplizierte Gleistopologie, etwa in ungewohnter Höhe unter Perrondächern, leuchten überraschend hinter Kurven oder sie stehen rechts statt links vom Gleis. Sie können aber weder zaubern noch überraschend auftauchen oder verschwinden. Vielmehr dürfen sie erst nach Sachverständigenprüfung und behördlich verfügter Planfeststellung an ihren exakt begründeten Platz montiert werden – und dort bleiben sie dann auch.

Und wenn sie nicht überfahren wurden, dann leuchten sie noch heute.

Text: Brigitte Baur, Jürg Hauswirth
Bilder: Daniel Ammann
Illustration: Olivier Samter

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